Verstirbt eine Person steht den Hinterbliebenen üblicherweise noch genügend Zeit zur Verfügung, um sich in Ruhe zu verabschieden. Im Anschluss wird der Verstorbene in ein Bestattungsinstitut überführt, da der Leichnam innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Überführungsfrist einer Kühlmöglichkeit zugeführt werden muss. Je nach Bundesland beträgt die Frist hierfür zwischen 24 und 48 Stunden. Je nachdem, welche Bestattungsart von Ihrem Klienten gewünscht wird und in welchem Rahmen die Abschiednahme stattfinden soll, sind gegebenenfalls weitere Überführungen notwendig. Dies kann beispielsweise die Fahrt mit dem Verstorbenen vom Bestattungsunternehmen zum Friedhof oder zum Krematorium sein.
Als erfahrener Bestattungsdienstleister sind wir mit Überführungen bestens vertraut. Bei Bedarf übernehmen wir sämtliche Überführungsfahrten für Sie, dabei treten wir in Ihrem Namen auf . Natürlich verfügen wir auch über eigene Kühlkapazitäten, um den Leichnam aufzubewahren und termingerechte Überführungen zu gewährleisten.
Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln möchten nach ihrem Tod in der Heimat beigesetzt werden. Auch bei einem Todesfall im Ausland ist es üblich, den Verstorbenen zur Beisetzung zurück ins Heimatland zu überführen. Eine Auslandsüberführung kann von uns bei Bedarf jederzeit organisiert werden. Um alle notwendigen Voraussetzungen für eine Auslandsüberführung zu schaffen, stehen wir Ihnen mit entsprechender Sachkunde zur Seite. Bei Bedarf übernehmen wir die Korrespondenz mit den entsprechenden Anlaufstellen auch gänzlich für Sie.
In Sachen Überführungen sind wir der perfekte Partner für Ihr Bestattungsunternehmen. Informieren Sie sich selbst und sprechen Sie uns auf das Thema Überführungen an!
Wir beantworten gerne jederzeit alle Fragen zum Thema Überführungen für Bestatter oder geben Ihnen weiterführende Informationen hierzu.